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Schwebende Treppe

VERWALTUNG IHRES MIETSHAUSES ODER GESCHÄFTSHAUSES

Sie haben eine vermietete Eigentumswohnung oder ein Gewerbe innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage und Sie möchten sich mit der Verwaltung nicht belasten. Wir sorgen dafür, dass Ihr Eigentum für Sie arbeitet und nicht umgekehrt. Wir optimieren Ihre Mieteinnahmen, halten lästige Pflichten von Ihnen fern und übernehmen die Abrechnungen für Sie. 
Unsere Leistungen: 

OPTIMIERUNG DER MIETEINNAHMEN

  • Analyse von Leerstandsgründen

  • Mietvermarktungskonzept • Fortlaufende Überprüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten

  • Anpassung der Mieten an die ortsübliche Vergleichsmiete unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze 

ABRECHNUNGEN

  • Durchführung der Nebenkostenabrechnungen

  • Verständliche Aufbereitung der Betriebskostenabrechnung 

VERTRETUNG DER EIGENTÜMERINTERESSEN GEGENÜBER MIETERN UND WEG

  • Betreuung des Mieters

  • Laufendes Mahnwesen

  • Mahnbescheidsverfahren

  • Ggf. Zuhilfenahme von qualifizierten Fachanwälten

  • Ansprechpartner für die Eigentümergemeinschaft 

TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG

  • Technische Beratung

  • Instandsetzung, Instandhaltung und ggf. Modernisierung

  • Beauftragung von Handwerkern inkl. Prüfung und Abnahme der Arbeiten 

Moderne Design-Spindeltreppe

NEUVERMIETUNGEN

Die Neuvermietung der Immobilie wird vom Fachbereich Immobilienvermittlung übernommen. Diese kostenpflichtige Dienstleistung beinhaltet:

  • Erstellung des Exposees + Einstellung in die Immobilienportale

  • Durchführung von Besichtigungen

  • Bonitätsprüfung der Mietinteressenten

  • Auswahl der Mieter nach einer harmonischen Mieterstruktur (gerne in Abstimmung mit dem Vermieter) • Vertragsmanagement

  • Objektübergabe mit Protokoll 

Das Verwaltungskonzept können wir auch auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse zuschneiden. Sollten Sie Bereiche der Verwaltung nicht aus der Hand geben wollen, können wir eine Übernahme von Teilbereichen vereinbaren.

 

Als Mitglied im Immobilienverband (IVD) werden Details die Preise werden über den Hausverwaltungsvertrag für Mietwohnhäuser geregelt. 

Wohngebäude
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